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Wiedereintritt

Es mögen ganz verschiedene Gründe gewesen sein, aus denen jemand – vielleicht vor Jahren – aus der Kirche ausgetreten war. Er oder sie hat sich über jemanden oder etwas geärgert, der Kontakt mit der Pfarrgemeinde war verlorengegangen, der christliche Glaube schien uninteressant zu sein, jedenfalls ohne Bezug zum eigenen Leben. Oder anlässlich einer Scheidung, einer beabsichtigten Wiederverheiratung oder – ganz platt, aber sehr häufig – wegen der Möglichkeit, durch einen Kirchenaustritt die Kirchensteuer zu sparen.

Inzwischen hat sich bei vielen Menschen die persönliche Situation geändert. Vielleicht wurde ein Kind geboren: Wie soll man es erziehen, nach welchen Grundsätzen? Nicht religiös? Oder vielleicht doch taufen? Oder ein Todesfall in der nahen Verwandtschaft wirft Fragen an den eigenen Glauben auf.

Der Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung.

Immer wieder wollen Menschen – oft nach Jahren – in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen und zum Beispiel als Taufpate alle Rechte und Pflichten als Katholik wahrnehmen, im Gottesdienst – zu dem man immer eingeladen ist – auch die heilige Kommunion empfangen und vieles mehr.

Suchen Sie das Gespräch mit dem Pfarrer (siehe Kontakt) oder einer anderen Person Ihres Vertrauens.